Wichtige Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2025

01.01.2025

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Zum Jahresbeginn 2025 treten zahlreiche Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft. Erfahren Sie, was sich bei Beitragssätzen, Hinzuverdienstgrenzen und Altersgrenzen ändert und wie Sie davon profitieren können.

Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung 2025

  • Beitragssatz: Bleibt stabil bei 18,6 %.
  • Hinzuverdienstgrenzen: Steigen auf 19.661 € (volle Erwerbsminderung) und 39.322 € (teilweise Erwerbsminderung).
  • Erwerbsminderungsrente: Verbesserte Absicherung durch angepasste Zurechnungszeit.
  • Altersgrenzen: Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre. Abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte erhöht sich auf 65 Jahre.
  • Minijob-Grenze: Erhöht sich auf 556 €.
  • Midijob-Untergrenze: Steigt auf 556,01 €, Obergrenze bleibt bei 2.000 €.
  • Beitragsbemessungsgrenze: Erhöht sich auf 8.050 € monatlich.
  • Bezugsgröße: Steigt auf 3.745 € monatlich.
  • Freiwillige Versicherung: Mindestbeitrag steigt auf 103,42 €, Höchstbeitrag auf 1.497,30 €.
  • Steueranteil für Neurentner: Erhöht sich auf 83,5 %. Grundfreibetrag steigt auf 12.096 €.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag für die Krankenkasse erhöht sich von 1,7 % auf 2,5 %. Beitragssatz Pflegeversicherung steigt um 0,2 %.
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