Vorsorge und Versorgung

Während des Arbeitslebens werden (idealerweise) regelmäßig Beiträge in die Pensionskasse eingezahlt. Die daraus erwirtschafteten Leistungen kommen dann bei Eintritt des Leistungsfalls zur Auszahlung.

Neben der lebenslangen Altersrente sind bei der Kölner Pensionskasse – je nach Tarif – zusätzliche Leistungsbausteine versichert.
 

Besonderheiten

  • Reine Altersrente oder Rundum–Versicherungsschutz mit lebenslanger Hinterbliebenenvorsorge (in der Anwartschafts- und Rentenphase) sowie Erwerbsminderungsschutz
  • Tarife ohne Gesundheitsprüfung aufgrund Wartezeitregelung
  • Ungezillmerte Tarife, die ein hohes Vertragsguthaben ab dem ersten Beitrag bieten

Die gängigsten Tarife

im Überblick

 ProduktAltersrente Hinterbliebenenrente ErwerbsminderungsrenteSterbegeld
Tarif 62 (B) UNI select jawahlweise
 0 % der Altersrente
60 % der Altersrente 
Beitragsbefreiung

wahlweise
100 % der Altersrente
200 % der Altersrente
ja
Tarif Leibrente ja    wahlweise
Rentengarantiezeit
60 % der Altersrente  
  

 

           
       
   



        






 


Beitragsflexibilität

Sind Beitragsanpassungen möglich?

Die Erhöhung bestehender Versicherungsverträge ist, nach wie vor, in folgenden Fällen kostenfrei möglich:

  • Vertraglich vereinbarte dynamische Erhöhungen &
  • Gehaltsabhängige Beitragserhöhungen

Altersrente

Langlebigkeit absichern

Sie oder Ihr Arbeitgeber haben sich - zu Recht - entschieden, Ihre gesetzliche Rentenversicherung um einen weiteren Versorgungsbaustein zu ergänzen. Das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung wird für künftige Jahrgänge schrittweise sinken. Gründe sind die niedrige Geburtenrate und die steigende allgemeine Lebenserwartung sowie der Anspruch der Bundesregierung, die Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung nur moderat ansteigen zu lassen. Dies macht eine zusätzliche Altersversorgung heute unumgänglich.

Heute für morgen planen - unsere Altersvorsorge als wichtiger Baustein Ihrer Zukunft.

Mit der KPK sparen Sie sicher für eine lebenslange zusätzliche Altersrente, um den Lebensstandard in dieser Phase dauerhaft zu erhöhen.

Alternativ: Kapitalabfindung

Alternativ besteht in vielen unserer Tarife die Option einer Kapitalauszahlung, wenn Sie 3 Jahre vor dem Altersrentenbeginn beantragt wird. Durch Kapitalabfindung erlischt ein möglicher Anspruch auf Sterbegeld und Hinterbliebenenleistung.

Abrufphase

Die Altersrente wird bei einem Großteil unserer Tarife mit Vollendung des 62. Lebensjahres zur lebenslangen Zahlung fällig. Sie können Ihre Altersrente auch danach abrufen – spätestens bis zum 67. Lebensjahr. Hier geht es zum Rentenantrag.

Je später der Renteneintritt, desto höher ist natürlich die spätere monatliche Altersrente.

Gemäß dem seit 2008 geltenden § 232 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) darf die KPK Leistungen grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Wegfalls des Erwerbseinkommens vorsehen.

Zum Renteneintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung informieren Sie sich am besten direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.


Absicherung vorzeitiger und weiterer Risiken

Das Leben verläuft leider nicht immer planmäßig, Invalidität oder Tod können das eigene Leben oder das der Hinterbliebenen aus dem Gleichgewicht bringen. Daher sollte man auf jede Lebenssituation vorbereitet sein. Für die Absicherung der vorzeitigen Risiken gilt bei der KPK eine Wartezeit von drei Jahren. Bei Arbeitsunfällen hingegen entfällt die Wartezeit. Der Vorteil: Aufgrund der Wartezeitregelung brauchen Sie bei der KPK keine Erklärung über Ihren Gesundheitszustand abzugeben.


Erwerbsminderungsschutz

Tarife mit Erwerbsminderungsschutz, sehen je nach Tarifvariante folgende Leistungen vor:

  • Obligatorische Beitragsfreistellung bei Erwerbsminderung

Bei teilweiser oder vollständiger Erwerbsminderung entfällt die Beitragszahlungspflicht, so dass die versicherte Altersrente mit Erreichen des 62. Lebensjahr ungekürzt ausgezahlt werden kann.

  • Optional: 100 % bzw. 200 % der Altersrente als Erwerbsminderungsrente

Wenn Sie sich für eine dieser Varianten entschieden haben, wird schon bei Vorliegen einer teilweisen Erwerbsminderung im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB VI) eine Rente in gleicher bzw. doppelter Höhe wie die versicherte Altersrente zum 62. Lebensjahr gezahlt. Das heißt, Sie erhalten die volle Leistung (100 % bzw. 200 %) für die Dauer der Erwerbsminderung.
Folglich leisten wir, wenn die versicherte Person aus medizinischer Sicht unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auf Dauer täglich weniger als 6 Stunden erwerbstätig sein kann.


Hinterbliebenenschutz

Bei Tod der versicherten Person zahlen wir – sofern ein Hinterbliebenenschutz eingeschlossen wurde und die Wartezeit erfüllt ist – dem versorgungsberechtigten Hinterbliebenen eine lebenslange Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 % der versicherten Altersrente zum 62. Lebensjahr der versicherten Person. Nur sie gewährleistet echten Schutz im „Katastrophenfall“ und suggeriert nicht scheinbare Versorgungssicherheit für einen begrenzten Zeitraum, wie dies beispielsweise bei Produkten mit vereinbarten Rentengarantiezeiten der Fall ist.

Eine Waisenrente zahlen wir für Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 25 Jahren, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden. Die Halbwaisenrente beträgt für jedes Kind 15 %; Vollwaisen erhalten 25 % der versicherten Altersrente zum 62. Lebensjahr.


Sterbegeld

Ein Sterbegeld leisten wir je nach Tarif. Das Sterbeld ist auf den aufsichtsrechtlich festgesetzten Höchstbetrag beschränkt. Anspruchsberechtigt ist derjenige, der nachweislich die Bestattungskosten trägt.

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