BRSG II beschlossen – Die Betriebsrente startet in die Zukunft

08.12.2025

Aktuelles 2025

Der Bundestag hat das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet. Für unsere Mitglieder bringt das mehr Flexibilität, weniger Bürokratie und digitale Prozesse

Am 5. Dezember 2025 hat der Bundestag das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) beschlossen. Damit wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) modernisiert – und auch für Sie als Mitglied unserer Pensionskasse ergeben sich Vorteile.

Die Bundesregierung bezeichnet den Beschluss als wichtigen Schritt für eine stärkere Verbreitung der Betriebsrente und mehr Sicherheit im Alter.

Was heißt das konkret für Sie?

  • Frühere Rentenzahlung möglich: Ab 2026 können Betriebsrenten bereits ab 62 Jahren beginnen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Einfachere Abwicklung von Kleinstbeträgen: Höhere Abfindungsgrenzen sorgen dafür, dass kleine Anwartschaften unkompliziert abgefunden werden können.
  • Mehr Transparenz und schnellere Abläufe: Digitale Meldewege reduzieren Bürokratie und beschleunigen Prozesse.

Auch wenn wir als Ihre Pensionskasse keine neuen Verträge mehr abschließen (Run-off), profitieren Sie von diesen Änderungen bei der Verwaltung Ihrer bestehenden Anwartschaften und Renten.


Was ist gegenüber dem Entwurf neu?

  • Höhere Abfindungsgrenzen: Statt 1 % der Bezugsgröße sind jetzt 1,5 % möglich – das erleichtert die Abwicklung von Kleinstbeträgen.
  • Evaluierung vorgezogen: Bereits 2027 wird geprüft, ob sich die Teilnahme am Sozialpartnermodell verdoppelt hat. Bleibt der Erfolg aus, folgen bis 2028 weitere Schritte.
  • Klarstellung bei Opting-Out: Die Bedingungen für automatische Entgeltumwandlung ohne Tarifbindung wurden präzisiert.

Mit BRSG II wird die Betriebsrente fit für die Zukunft – und auch für Bestandskassen bedeutet das: weniger Aufwand, mehr Effizienz und bessere Services für Sie.


🔍 Offizielle Informationen

 

Zurück

Kontakt