Ausweitung der Mütterrente

10.12.2018

Aktuelles 2018

Anrechnung Erziehungszeiten

Ab 1. Januar 2019 bekommen Mütter und Väter für vor 1992 geborene Kinder ein halbes Jahr Erziehungszeit zusätzlich bei der Rente angerechnet. Bisher werden bereits zwei Jahre als Kindererziehungszeit berücksichtigt.

Was ist die Mütterrente?

Seit 1. Juli 2014 gibt es die Mütterrente – und nun wird sie ausgeweitet. Eltern bekommen auf ihre Rente Erziehungszeiten angerechnet: die sogenannte Mütterrente. Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde (also bis 31.12.1991), bekommt man zwei Rentenpunkte gutgeschrieben.
Ab 2019 bekommen Mütter für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, pro Kind einen halben zusätzlichen Rentenpunkt angerechnet.

Die neue Regelung ab 2019:

•    Für Kinder, die ab 1992 geboren sind, erhält man 3 Rentenpunkte angerechnet.
•    Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, gibt es 2,5 Rentenpunkte.
Auf Mütterrente haben nicht nur Mütter Anspruch, sondern jeder, der ein Kind erzogen hat und die Voraussetzungen erfüllt. Demnach könnte auch ein Vater die Mütterrente bekommen. Die Kindererziehungszeit wird automatisch der Mutter zugeordnet, wenn der Deutschen Rentenversicherung keine anderen Erkenntnisse vorliegen. Natürlich können auch Stief-, Pflege- oder Adoptiveltern die Zeit der Kindeserziehung angerechnet werden.
Eine der Voraussetzungen ist, dass man gesetzlich rentenversichert ist. Die Mütterrente ist keine eigenständige Rente, sondern eine Steigerung der Leistung der bereits bestehenden gesetzlichen Rentenversicherung.

Wer ab Januar 2019 oder später neu in Rente geht …
… erhält die neue Mütterrente bereits von der ersten Rentenzahlung an und wird hierüber im Rentenbescheid informiert.

Für Mütter und Väter, deren Rente vorher begonnen hat …
… erfolgt die zusätzliche Zahlung automatisch bis Mitte nächsten Jahres. Für die Zeit ab 1. Januar 2019 erhalten sie eine Nachzahlung. Darüber informiert die Rentenversicherung in einem gesonderten Bescheid. Dies gilt auch für Hinterbliebenenrenten, bei denen Kindererziehungszeiten berücksichtigt wurden.

Versicherte, die noch keine Rente beziehen …
… aber vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, erhalten über die Anerkennung weiterer Erziehungszeiten ebenfalls automatisch einen Bescheid von der Rentenversicherung.

Adoptiv- und Pflegeeltern bilden eine Ausnahme …
Können sie die neue Mütterrente beanspruchen, müssen sie diese bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger formlos beantragen.

Wie hoch ist die Mütterrente?
Mit der Mütterrente erwirbt man Rentenansprüche in Form von Entgeltpunkten. Ein Entgeltpunkt entspricht aktuell 32,03 Euro (West) beziehungsweise 30,69 Euro (Ost). Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erhält man bisher zwei Entgeltpunkte pro Kind, ab 1.1.2019 2,5 Rentenpunkte pro Kind. Für Kinder, die ab dem 1.1.1992 geboren wurden, gibt es drei Entgeltpunkte pro Kind.
Beispiel: Wer in den alten Bundesländern wohnt und ein Kind erzogen hat, das nach 1991 geboren wurde, erhält drei Entgeltpunkte angerechnet und erwirbt damit einen Rentenanspruch von 96,09 Euro (brutto) monatlich.

Wird die Mütterrente brutto oder netto ausgezahlt?
Die Werte 32,03 Euro (West) bzw. 30,69 Euro (Ost) sind Bruttowerte. Es werden noch Abzüge wie zum Beispiel Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig und die Rente muss gegebenenfalls versteuert werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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